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INTERNATIONAL

EU-Recht

Viele Rechtsfragen werden in Europa nicht mehr auf nationaler Ebene entschieden, sondern von den EU-Organen. So gehen mittlerweile etwa 80 Prozent der Gesetze in Deutschland auf EU-Initiativen zurück.

Die Quellen des Gemeinschaftsrechts sind das so genannte Primärrecht, das in den Europäischen Verträgen definiert wird, und das Sekundärrecht, das bestimmte Rechtsverhalte in Richtlinien und Verordnungen definiert:

Verordnungen sind unmittelbar gültig und in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich, ohne, dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind.

Richtlinien binden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ziele, die innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichen sind. Sie überlassen den nationalen Behörden jedoch die Wahl der Mittel, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Richtlinien müssen entsprechend der einzelstaatlichen Verfahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Entscheidungen und Beschlüsse sind für die Empfänger rechtsverbindlich. Sie bedürfen daher keiner nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Entscheidungen können an Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen gerichtet sein.

Die Datenbank EUR-LEX bietet einen kostenfreien Zugang zu allen Rechtstexten der EU, zu vorbereitenden Arbeiten, internationalen Abkommen und Verträgen. Soweit die Informationen vorliegen, können in der Datenbank auch nationale Umsetzungsmaßnahmen recherchiert werden. Die einzelnen Etappen des gemeinschaftlichen Gesetzgebungsprozesses zwischen der Kommission und den anderen Institutionen können Sie mit Hilfe der Datenbank PreLex verfolgen.

Die Internetseite des Europäischen Gerichtshofs (curia) bietet Informationen über alle der beim Gerichtshof, beim Gericht erster Instanz oder beim Gericht für den öffentlichen Dienst von 1953 bis heute eingegangenen Rechtssachen.

DOKUMENT-NR. 138001

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