Externe Links
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Exportkreditgarantien (Link: http://www.agaportal.de/pages/aga/index.html)
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Exportkreditgarantien - Länderbeschlüsse (Link: http://www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderbeschluesse.html)
Die Absicherung von Ausfuhrgeschäften durch Hermes-Deckungen ist eine wichtige Stütze für die deutsche Exportwirtschaft.
Drei Viertel aller Deckungen werden für kleine und mittelständische Unternehmen übernommen. Als flexible Deckungsmöglichkeit für den Mittelstand erweist sich die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Was steckt dahinter?
Was sind Hermes-Deckungen?
Die Exportkreditgarantien des Bundes - auch Hermes-Deckungen genannt - sind eine der wichtigsten Fördermaßnahmen für den deutschen Export. Exportwirtschaft und Banken können damit ihre Ausfuhrforderungen bzw. Ausfuhrkredite gegen einen möglichen Forderungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen schützen. Der Staat springt mit Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien ein, da insbesondere die politisch begründeten Risiken vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern auf dem privaten Versicherungsmarkt nur sehr begrenzt absicherbar sind.
Wer entscheidet?
Das Bundesministerium für Wirtschaft entscheidet über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen. Es benötigt dazu die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Interministeriellen Ausschuss (IMA). Die aktuellen Länderbeschlüsse können im Internet aufgerufen werden. Die Länderliste bietet eine erste Übersicht über die Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige sowie mittel-/langfristige Sicherheiten - in vielen Fällen mit Links auf eine Liste mit anerkannten Banken.
Wer erhält Ausfuhrgarantien?
Ausfuhrgarantien werden gewährt, wenn der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs eine insolvenzfähige, privatrechtlich organisierte Firma ist. Ausfuhrbürgschaften übernimmt die Bundesregierung, wenn der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs oder ein für das Forderungsrisiko voll haftender Garant ein Staat, eine Gebietskörperschaft oder eine vergleichbare Institution ist.
Deutsche Exporteure können die Risiken sowohl vor Versand (Fabrikationsrisikodeckungen) als auch nach Versand (Ausfuhrdeckungen) durch Ausfuhrgewährleistungen absichern. Zusätzlich wird eine Vielzahl von Sonderdeckungen - beispielsweise für Leasing-Geschäfte - angeboten. Drei Viertel aller Deckungen werden für kleine und mittelständische Unternehmen direkt übernommen. Darüber hinaus sind diese in der arbeitsteilig organisierten Wirtschaft als Zulieferer in hohem Maß an den mit Ausfuhrgewährleistungen abgesicherten Exporten der Großunternehmen beteiligt.
Welche Arten der Deckungen gibt es?
Es gibt alle Arten bei einem ausländischen Kunden sowohl als Einzel- wie auch als revolvierende Sammeldeckung bis zu einem bestimmten Forderungsbetrag und auch bei einer Mehrzahl von Kunden in verschiedenen Ländern im Rahmen einer so genannten Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG).
Was ist eine APG?
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) macht im Schnitt rund 40 Prozent aller HERMES-Deckungen aus. Sie bietet einen umfassenden, vom Verwaltungsaufwand her einfachen und kostengünstigen, dabei aber sehr flexiblen Schutz der Exporterlöse. Die APG sichert als Mantelvertrag Forderungen aus Geschäften mit allen privaten ausländischen Schuldnern in Ländern, die nicht der OECD angehören.
Welche Vorteile bietet eine APG?
Die besondere Flexibilität dieser Police zeigt sich in der Möglichkeit, über diesen bestimmten Mindestumfang der Gewährleistung hinaus pro Vertragsperiode nach Wahl weitere Forderungen in den Deckungsschutz mit einzubeziehen. So gehören Forderungen aus Lieferungen gegen Akkreditiv oder aus Geschäften mit verbundenen Unternehmen nicht zum Pflichtumfang, können aber wahlweise mit versichert werden. Ebenso können wahlweise nach Ländern Forderungen gegen private Abnehmer in Korea, Mexiko und der Türkei in die Police einbezogen werden. Dies sind die einzigen
OECD-Länder, die wegen des als höher eingeschätzten Risikos in den Deckungsschutz mit einbezogen werden können.
Ein großer Vorteil der APG ist - im Vergleich zu den kurzfristigen Einzeldeckungen und revolvierenden Deckungen - die Erweiterung des Katalogs der gedeckten wirtschaftlichen Risiken auf private Abnehmer um den so genannten Nichtzahlungs- oder Sechs-Monats-Fall (protracted default). Eine Entschädigung kann damit bereits erfolgen, wenn der Schuldner - unabhängig vom Grund - sechs Monate nach Fälligkeit die unstreitige Exportforderung nicht beglichen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Exporteur die nach den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt erforderlichen Maßnahmen zur Einziehung der Forderung ergriffen hat. Auch bei diesem Schadenfall gelten die normalen Selbstbeteiligungssätze für wirtschaftliche Risiken (in der Regel 15 Prozent).
Wie sind die Prämien gestaffelt?
Die Prämie liegt meistens deutlich unter der für Einzeldeckungen. Zudem entfallen Antrags- und Prüfungsgebühren. Die Höhe der Prämie richtet sich danach, wie ausgewogen die Mischung der zu deckenden Risiken ist, das heißt in welchen Länderkategorien sich die Abnehmerländer befinden. Hier gibt es ein OECD-weit einheitliches System mit sieben Risikostufen, welche die Mindestprämien vorgeben. Stufe 1 umfasst die Länder mit den geringsten Risiken und den geringsten Prämien, Stufe 7 die Länder mit den höchsten Risiken und den höchsten Prämien. Jede APG wird daher individuell kalkuliert.
An wen können sich kleine und mittelständische Unternehmen wenden?
Um der herausragenden Rolle der Ausfuhrgewährleistungen für mittelständische Unternehmen Rechnung zu tragen, ist das Beratungs- und Informationsangebot für alle Hermes-Deckungsmöglichkeiten auf die Fragestellungen und Anforderungen mittelständischer Unternehmen ausgerichtet.
Speziell für mittelständische Unternehmen ist ein besonderer Service eingerichtet worden: Über eine Hotline stehen Hermes-Experten unter (040) 8834-9008 Rede und Antwort. Darüber hinaus bieten Hermes-Niederlassungen den Unternehmen an zwölf zentralen Standorten in Deutschland Beratung und Unterstützung vor Ort an, um maßgeschneiderte Lösungen für Fragen rund um ihre Exportgeschäfte zu finden. Damit soll besonders den Firmen, die das erste Mal eine Deckung beantragen, der Zugang zu den Ausfuhrgewährleistungen erleichtert werden.
Seit Anfang letzten Jahres können APG-Kunden ihre Verträge auch zum großen Teil online über das Internet abwickeln. Eine nähere Beschreibung ist über die Internetseite der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG einzusehen, zu der Sie über den Link in der linken Menüleiste gelangen.
Kontakt:
Euler Hermes Deutschland AG
Bereich Ausfuhrgewährleistungen
Friedensallee 254
D-22763 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40/88 34-0
Fax: +49 (0) 40/88 34-77 44
E-Mail: info.de@eulerhermes.com
Mittelstands-Hotline: (040) 8834-9008
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