Außenwirtschafts-Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen
Für die Förderung der Außenwirtschaft gibt es auf EU-, Bundes- und Landes-Ebene eine Reihe von Instrumenten. Einige Beispiele finden Sie hier:
Firmengemeinschaftsstände auf Auslandsmessen
Das Land NRW ist mit seinen Firmengemeinschaftsständen auf jährlich rund 20 ausgewählten, weltweiten Messen der verschiedensten Branchen vertreten. Nordrhein-westfälische Unternehmen können sich in diesem Rahmen - unbelastet von nahezu allen administrativen und technischen Fragen - kostengünstig präsentieren. Der Fördersatz in Prozent der Gesamtkosten der Firmengemeinschaftsbeteiligung liegt
- bei einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro bis ca. 50 Prozent
- bei einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro bis ca. 25 Prozent.
Das Leistungspaket der Förderung beinhaltet das Organisationsmanagement wie Rahmengestaltung, Sammeltransport, Standtechnik, den Standservice mit Besprechungsräumen, Bewirtung, Büro-Telekommunikation, Dolmetscher und die Werbung durch Katalogeintrag und Pressearbeit. Die Messestände für die Firmen werden durch die Außenwirtschaftsfördergeselschaft NRW.International organisiert.
Eine Übersicht über Messen im Ausland hält der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft auf seiner Internetseite www.auma.de bereit.
Kleingruppenförderprogramm für Auslandsmessen
Kleinen und mittleren Unternehmen, die sich in einer Gruppe mit mindestens drei Unternehmen selbstständig organisieren, bietet das Land NRW eine Kleingruppenförderung an. Die Auslandsmesse kann selbst gewählt werden. Das Leistungspaket der Förderung beinhaltet die Organisation, den Standbau, den Standservice sowie den Transport durch Dritte für nicht verkaufte Exponate. Die Förderung umfasst 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Unternehmen.
Info-Service-Center
Das Land NRW beteiligt sich an ausgewählten Fachmessen mit Bundesbeteiligung im Ausland mit einem NRW-Pavillon. Dadurch erreicht der Auftritt eine besonders hohe Publikumsaufmerksamkeit. Betreut werden diese Info-Service-Center, die ab einer Beteiligung von mindestens fünf nordrhein-westfälischen Unternehmen eingesetzt werden, von einem Landesinformanten, der den Ausstellern vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Zudem präsentiert der Landesinformant die NRW-Exportwirtschaft und nimmt Kontakte und Informationen aus dem Gastland auf. Die Kosten der Unternehmen werden im Rahmen der Bundesbeteiligung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert.
Genauere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Antragsverfahren zu den Firmengemeinschaftsständen, dem Kleingruppenförderprogramm und den Info-Service-Centern sind auf der Internetseite der Außenwirtschaftsfördergesellschaft NRW.International abrufbar. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Förderprogramme und Finanzhilfen, die im Internet unter www.foerderdatenbank.de gelistet sind. Dort finden Sie auch die Außenwirtschaftsförderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.