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INTERNATIONAL

Förderung von Beratungen

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen

Wer mit seinem Unternehmen seit mindestens einem Jahr am Markt sind, kann die Hilfe von Unternehmensberatern in Anspruch nehmen. Geimensam können Fragen und Herausforderungen, die sich bei der Unternehmensführung ergeben, geklärt werden. Diese Beratungen sind kostenpflichtig. Der Bund bietet daher einen Zuschuss zu den Beratungskosten an. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zu Themen wie beispielsweise Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperationen sowie Technologie und Innovationen.

Das Antragsformular kann online über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ausgefüllt werden. Dort stehen auch weitere Hinweise zur Antragsberechtigung und -stellung sowie zur Art und Höhe der Förderung.

Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dort sind weitere Informationen und auch die Förderrichtlinie abrufbar.

DOKUMENT-NR. 17000

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