INNOVATION UND UMWELT
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Seit dem 24. November 2005 muss jeder betroffene Hersteller oder
Importeur bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register
(EAR) registriert sein. Die Stiftung bietet im Internet
Informationen und Hilfestellung insbesondere zu der erforderlichen
Insolvenzgarantie.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert
die Unternehmen mit zwei aktuellen Broschüren über den rechtlichen
Rahmen und die praktische Umsetzung des neuen Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie über die nationale
Umsetzung der EU-Elektronikschrottrichtlinien. Beide Publikationen
sind zum Preis von jeweils 10 Euro über den DIHK zu beziehen.
Der Gesetzestext (Stand 16. März 2005) sowie eine Aufstellung von
Fragen und Antworten zum ElektroG ist als Download
verfügbar.