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INNOVATION UND UMWELT

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Seit dem 24. November 2005 muss jeder betroffene Hersteller oder Importeur bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sein. Die Stiftung bietet im Internet Informationen und Hilfestellung insbesondere zu der erforderlichen Insolvenzgarantie.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informiert die Unternehmen mit zwei aktuellen Broschüren über den rechtlichen Rahmen und die praktische Umsetzung des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie über die nationale Umsetzung der EU-Elektronikschrottrichtlinien. Beide Publikationen sind zum Preis von jeweils 10 Euro über den DIHK zu beziehen.

Der Gesetzestext (Stand 16. März 2005) sowie eine Aufstellung von Fragen und Antworten zum ElektroG ist als Download verfügbar.

DOKUMENT-NR. 9078

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