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INNOVATION UND UMWELT

Arbeitsschutz

Eine Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen verlangt von den Unternehmen beispielsweise Grenzwerte einzuhalten, um die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten oder Vorkehrungen für Betriebsunfälle zu treffen. Die IHK stellt Informationen zu den Maßnahmen, zu den Ansprechpartnern bei den verantwortlichen Institutionen und zur praktischen Umsetzung bereit.

Insbesondere im Industriebereich verlangt der Gesetzgeber im Störungs- oder Schadensfall eine Vielzahl von Meldepflichten an die zuständigen Behörden. Einen Überblick über die einzelnen Regelungen können die Mitgliedsunternehmen von der IHK erhalten.

DOKUMENT-NR. 17301

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