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Eine Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen verlangt von den Unternehmen beispielsweise Grenzwerte einzuhalten, um die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig zu erhalten oder Vorkehrungen für Betriebsunfälle zu treffen. Die IHK stellt Informationen zu den Maßnahmen, zu den Ansprechpartnern bei den verantwortlichen Institutionen und zur praktischen Umsetzung bereit.
Insbesondere im Industriebereich verlangt der Gesetzgeber im Störungs- oder Schadensfall eine Vielzahl von Meldepflichten an die zuständigen Behörden. Einen Überblick über die einzelnen Regelungen können die Mitgliedsunternehmen von der IHK erhalten.
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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