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Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes
(PDF, 150 KB) (Dokument-Nr.: 17592)
Der so genannte tauschähnliche Umsatz hat weite Teile der Entsorgungswirtschaft im Jahre 2009 überrascht. Seine ganze Tragweite wird auch jetzt nur langsam erfasst.
Zwar ist mit den Umsatzsteuerrichtlinien 2008 der tauschähnliche Umsatz ausdrücklich auf Entsorgungsleistungen ausgedehnt worden. Doch erst mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 1. Dezember 2008 ist die Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes für „Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltige Abfälle” verständlicher gemacht worden (Az. IV B 8 – S 7203/07/10002).
Auf den ersten Blick resultieren aus den Umsatzsteuerrichtlinien 2008 in Verbindung mit dem BMF-Schreiben tatsächlich nur Maßnahmen, die schwer umzusetzen und geschäftlich nachteilig erscheinen.
Insbesondere eine stillschweigende Verrechnung von Entsorgungsleistungen mit positiven Materialwerten wäre zukünftig unzulässig. Auch die übliche Praxis von Pauschalentgelten für Entsorgungsleistungen scheint infrage gestellt zu sein. Gleichzeitig droht die Pflicht, eigene Entsorgungskosten offenzulegen, Entsorgungsentgelte anzuheben und den Belegaufwand ausweiten zu müssen.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das im Bereich Downloads abgerufen werden kann.