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INNOVATION UND UMWELT

Resolution des Präsidiums der IHK zu Dortmund zum Gesundheits-, Luft- und Bodenschutz

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt mit ihren derzeitigen Verordnungen über ein dichtes Netz an Arbeits- und Umweltschutzvorschriften. Die Schutzwirkung dieser Gesetzgebung wird von vielen Unternehmen im Bezirk der IHK zu Dortmund durch eine Implementierung des Arbeits- und Umweltschutzes gelebt, zu deren Umsetzung die Unternehmen Millionen für Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen investieren.

Durch noch mehr Kontrollen und Vorschriften lassen sich aus Sicht der Mitgliedsunternehmen die Schutzwirkungen für Umwelt und Gesundheit der Mitarbeiter nicht wesentlich erhöhen. Vielmehr liegt es im Selbstinteresse der Unternehmer und der Mitarbeiter, darauf zu achten, diese Vorschriften auch einzuhalten. Die Mitgliedsunternehmen der IHK zu Dortmund stehen für die Einhaltung dieser Umwelt- und
Arbeitsschutzrichtlinien und empfinden es als selbstverständlich, bei aufkommenden Problemstellungen mit den Behörden vor Ort zu kooperieren und nach Lösungen zu suchen.

Die Missachtung dieser Grundsätze durch einzelne Unternehmen hat mit der Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns, wie es im § 1 des IHK-Gesetzes festgelegt ist, nichts mehr zu tun. Auch dürfen durch solche Fehlleistungen einzelner Unternehmen die Industrie oder der Industriestandort insgesamt nicht in ein schlechtes Licht gerückt werden. Es kommt darauf an, die eingangs genannten Anstrengungen der Unternehmen für den Arbeits- und Umweltschutz weiter unbeirrt zu verfolgen und der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Dann kann es gelingen, einen dauerhaften Schaden sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den betroffenen Unternehmen und bei den Behörden zu vermeiden.

DOKUMENT-NR. 19314

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