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INNOVATION UND UMWELT

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Seit dem 1. April 2010 erfolgt der Nachweis über Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle ausschließlich über das Internet.

Die bisher üblichen, dicken sechsfachen Begleitscheine gehören dann der Vergangenheit an. Alle papiergebundenen Formulare werden durch elektronische Formulare abgelöst, und alle handschriftlichen Unterschriften durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Dies erfolgt auf Grundlage des bereits am 1. Februar 2007 in Kraft getretenen Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung. Die soll den Nachweispflichtigen ermöglichen, die Abfallentsorgung effizienter und kostengünstiger zu gestalten.

Seit dem 1. Februar 2007 ist die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) möglich. Zum 1. April 2010 wird die eANV dann zur Pflicht; bis dahin bedarf es der behördlichen Zustimmung im Einzelfall. Seit dem 1. Februar 2011 müssen auch Erzeuger und Beförderer die qualifizierte elektronische Signatur verwenden.

Das elektronische Nachweisverfahren soll den Unternehmen Vorteile bieten. Doch zuvor sind die Voraussetzungen des eANV in den Betrieben zu schaffen, um eine reibungs- und problemlose Umstellung zu garantieren. So müssen passende Software-Lösungen sowie die notwendige Hardware beschafft und die betrieblichen Abläufe angepasst werden.

DOKUMENT-NR. 18075

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