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INNOVATION UND UMWELT

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Wer mit fluorierten Treibhausgasen arbeitet, benötigt seit dem 4. Juli 2009 eine Sachkundebescheinigung, um seine Tätigkeit weiter rechtmäßig ausüben zu dürfen. Das sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die auf der europäischen Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) beruht.

Voraussetzung für den Erwerb einer Sachkundebescheinigung ist in den meisten Fällen das Ablegen einer Sachkundeprüfung; für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reicht das Absolvieren eines Lehrgangs aus. Betriebe, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, solche Anlagen auf Dichtheit hin kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, sollten ihr Personal daher so schnell wie möglich schulen.

Die Industrie- und Handelskammern nehmen zwar keine entsprechenden Prüfungen ab, sie attestieren jedoch in bestimmten Fällen die Sachkunde. So erhalten etwa Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik automatisch und ohne weitere Prüfung Sachkundebescheinigungen für die Tätigkeit an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Auch Absolventen von KFZ-Berufen können mit dem Berufsabschluss eine IHK-Sachkundebescheinigung erhalten, wenn im Rahmen der Ausbildung auch die Arbeit an KFZ-Klimaanlagen auf dem Programm stand.

Zudem erteilen die IHKs über den 4. Juli 2009 hinaus vorläufige Sachkundebescheinigungen für Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen wie auch für Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, sofern die Antragsteller bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können.

Für die Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) im Auftrag des DIHK untersucht, ob und inwiefern Absolventen von IHK-Ausbildungsberufen und -Weiterbildungsgängen automatisch eine Sachkundebescheinigung erhalten können. Das Institut kommt zu dem Ergebnis, dass hierzu keine pauschale Aussage getroffen werden kann und anhand der konkreten Ausbildungsinhalte Einzelfallprüfungen erforderlich sind: