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FÖRDERUNG FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN

Innovationsgutscheine sichern

 Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produktion oder Prozessen auf den Markt. Dennoch fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten beim Aufbau eines Innovationsmanagements. Dieses Modul nennt sich "go-innovativ". Mit den BMWi-Gutscheinen können Unternehmen den Rat autorisierter Beratungsexperten in Anspruch nehmen, die bei den Aspekten Machbarkeit, Realisierung und Projektmanagement hilfreich sein können. Das zweite Modul "go-effizient" zielt auf produzierende Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ab, die sich hinsichtlich des Einsparpotenzials durch Rohstoff- und Materialeffizienz beraten lassen wollen. In beiden Modulen werden 50 Prozent der anfallenden Kosten übernommen. Die Unternehmen tragen lediglich den Eigenanteil.

Die IHK zu Dortmund informiert nicht nur über das Förderprogramm, sondern ist als regionale Kontaktstelle auch Ausgabestelle des Innovationsgutscheins. Unternehmen schließen einen Beratungsvertrag mit einem autorisierten Beratungsunternehmen ab und lösen dabei den Gutschein ein. Weitere Informationen, eine Übersicht über die Programmrichtlinie, die weiteren regionalen Kontaktstellen sowie die autorisierten Beratungsunternehmen finden Sie unter: http://www.inno-beratung.de.

DOKUMENT-NR. 77287

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