Die nordrhein-westfälische Transferstrategie „Science to Business” zielt auf ein verbessertes Zusammenspiel von Wissenschaft und Wirtschaft ab. Neben den Großunternehmen, die über starke eigene Forschungsabteilungen verfügen, geht es dabei vor allem um Mittelständler und kleinere Firmen. Damit Ihr Unternehmen künftig enger mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und Innovationen schneller in den betrieblichen Alltag umsetzen kann, hat das Innovationsministerium im Rahmen von Mittelstand.innovativ! ein gezieltes Förderprogramm ins Leben gerufen. Es besteht zum einen aus dem Innovationsgutschein, mit dem das Know-how und die Infrastruktur von Hochschulen und Instituten vergünstigt in Anspruch genommen werden kann. Ergänzend bildet das Innovationsdarlehen die Basis für zinsverbilligte Kredite. Darüber hinaus dient der Innovationsassistent als finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchs.
Innovationsgutschein
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine an. Sie dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Der Innovationsgutschein ermöglicht dort die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Kosten für diese externen Beratungs- und F&E-Leistungen werden zu 50 % erstattet. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 5.000 bis 10.000 Euro. Insgesamt stellt das Land bis 2012 Gutscheine im Wert von 14,4 Millionen Euro bereit. Für die Entgegennahme des Antrags für einen Innovationsgutschein ist die InnovationsAllianz e. V. der nordrhein-westfälischen Hochschulen zuständig. Sie können diesen Anftrag in schriftlicher oder digitaler Form abgeben.
Weitere Information: www.innovationsgutschein.nrw.de
Innovationsdarlehen
Innovationsdarlehen sind zinsverbilligte Kredite. Sie werden durch die NRW.BANK im Hausbankenverfahren kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung gewährt. Basis hierfür ist der KfW-Unternehmerkredit. Dieser Universalkredit steht mittelständischen gewerblichen Unternehmen zur Verfügung, um Investitionen zu finanzieren, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg in einem Technologiefeld erwarten lassen. Landesmittel in Höhe von 2,5 Mio. pro Jahr werden zur zusätzlichen Zinsverbilligung eingesetzt. So kann mit den Innovationsdarlehen und der Zinsverbilligung von 0,5 Prozent ein Darlehensvolumen von rund 86,6 Mio. Euro bewegt werden. Das Programmvolumen inklusive des Eigenanteils der Darlehensnehmer von 10 Prozent liegt bei rund 96,2 Mio. Euro jährlich.
Weitere Informationen: www.innovationsdarlehen.nrw.de
Innovationsassistent
Der Innovationsassistent unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger, hoch motivierter Uni- und FH-Absolventen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Absolventen ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und in Ihrem Unternehmen im Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, um dort ihre frischen Ideen in neue Produkte und Prozesse einfließen zu lassen. Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die Unternehmen einen Festbetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr. Dieser Baustein befindet sich noch in der Konzeptionsphase, weshalb zurzeit keine Anträge gestellt werden können.
Weitere Informationen: www.innovationsassistent.nrw.de