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INNOVATION UND UMWELT

CE-Kennzeichnung

Ziel der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für technische Produkte festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten.

Was bedeutet das CE-Kennzeichen?
CE = Communautes Europeénnes = Europäische Gemeinschaften

Die meisten Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Das CE-Kennzeichen steht dafür, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinien genügt. Durch diese Vereinheitlichung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Im Idealfall wird die Umsetzung der Richtlinien bereits während des Konzeptionsprozesses berücksichtigt, um Kostenerhöhungen und Zeitverluste durch teure Nacharbeiten und Konstruktionsänderungen am - fast - fertigen Produkt zu vermeiden.

Merkmale der CE-Kennzeichnung

  • Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte. Hierzu kann auch Spielzeug zählen. Eine Übersicht über die diversen Produktgruppen erhalten Sie hier http://www.newapproach.org/Directives/DirectiveList.asp
  • Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit auf eine der EU-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
  • Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien Sie bei der Produktion anwenden müssen.
  • Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
  • Der Hersteller erstellt eine Konformitätserklärung und bringt eine CE-Kennzeichnung an dem Produkt an.
  • Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des "CE" in Frage stellen können.
  • Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der "Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen", die in EG-Richtlinien konkret festgelegt sind.
  • Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.

Prinzipien der CE-Kennzeichnung

  • Die CE-Kennzeichnung wird durch europäische Richtlinien – kurz: CE-Richtlinien – geregelt. http://www.newapproach.org/Directives/DirectiveList.asp
  • CE-Richtlinien werden vom Rat der EU in Brüssel erlassen.
  • Die CE-Richtlinien werden dann in allen Ländern der europäischen Union jeweils in ein nationales Gesetz umgewandelt.
  • CE-Richtlinien nennen grundlegende Anforderungen für die Sicherheit technischer Produkte.
  • Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der CE-Richtlinien werden durch harmonisierte Normen weiter konkretisiert.
  • Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt aber freiwillig.

Geltungsgebiet

Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, in allen EU-Mitgliedstaaten, in den EFTA-Staaten und den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

Die Schweiz - obwohl EFTA-Mitglied - ist nicht Teilnehmer des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE Kennzeichnung nicht gefordert.

Wann muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Grundsätzlich ist die CE-Kennzeichnung vor dem ersten Inverkehrbringen des Produktes im Binnenmarkt auf dem Produkt und/oder der Verpackung und nach einzelnen Richtlinien auch auf den Begleitpapieren dauerhaft anzubringen. Ein Produkt in den Markt zu bringen und sich erste dann im laufe der Zeit ums das Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung des Produktes zu kümmern, ist nicht gestattet.

Kann die CE-Kennzeichnung in beliegiger Größe abgebildet werden?
Es ist eine Mindestgröße von 5mm vorgeschrieben, nach oben hin ist eine Vergrößerung unbegrenzt möglich. Hinsichtlich der farblichen Gestaltung gibt es keine Einschränkung.

Wird ein CE-Kennzeichnung durch eine Stelle vergeben?
Es gibt keine Stelle, die eine CE-Kennzeichnung vergeben darf oder kann. Die CE-Kennzeichnung, so sagen es die Gesetzgeber ausdrücklich, ist in Eigenverantwortung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten anzubringen. Gegebenenfalls müssen Sie für die Konformitätsbewertung eine neutrale Prüfstelle einschalten.

Rechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer mangelhaften Umsetzung der CE-Kennzeichnung ergeben können, lassen sich in zwei Bereiche gliedern: Ordnungswidrigkeit und Haftung durch schuldhaftes Verhalten.

DOKUMENT-NR. 12751

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