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Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat die Frist für bestehende DIN EN 16001-Zertifikate bis zum 24.4.2013 verlängert. Ob es der DAkkS überhaupt möglich ist, bestehende Zertifikate bei Wegfall einer Norm für ungültig zu erklären, bedarf nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) noch genauerer Prüfung. Klar ist, dass eine bestehende Zertifizierung für DIN EN ISO 16001:2009 auf der Grundlage eines Überwachungsaudits mit unabhängiger Zertifizierungsentscheidung auf DIN EN ISO 50001:2011 umgestellt werden kann, wenn die mit der Umstellung einhergehenden Änderungen des EnMS vollständig mit den Angaben der technischen Dokumente in der Auditdokumentation belegt sind. Für Interessenten einer Erstzertifizierung heißt dies: Wer sich bis zum 24. April 2012 nach EN 16001 zertifizieren lässt, müsste noch im selben Jahr ein Überwachungsaudit mit ISO 50001 machen lassen. Dies sollte man bei seiner Entscheidung, ob man sich noch nach EN 16001 zertifizieren lässt, oder zumindest bei der Vertragsgestaltung mit dem Zertifizierer, berücksichtigen.
Quelle: DIHK
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