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INNOVATION UND UMWELT

Spitzenausgleich Ökosteuer / Ökosteuererstattung

Die Unternehmen können aufatmen: Die Europäische Kommission hat Mitte Juni 2007 den sogenannten Spitzenausgleich bei der Ökosteuer rückwirkend zum 1.1.2007 genehmigt. Der Spitzenausgleich verringert die Steuerlast für energieintensive Unternehmen, was angesichts der häufig geringeren Energiesteuern im EU-Ausland überlebenswichtig für deutsche Standorte ist. Der Spitzenausgleich wurde Anfang des Jahres ausgesetzt, weil die EU-Genehmigung fehlte, was zu einem enormen Liquiditätsengpass bei den Unternehmen führte.
Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Download.

Über das genaue Verfahren zur Berechnung der Strom- und Energiesteuerrückerstattung gibt Ihnen das nebenstehende Berechnungsmodul Auskunft.

DOKUMENT-NR. 14299

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