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Spitzenausgleich Ökosteuer
(PDF, 37 KB) (Dokument-Nr.: 14300)
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Die Unternehmen können aufatmen: Die Europäische Kommission hat Mitte Juni 2007 den sogenannten Spitzenausgleich bei der Ökosteuer rückwirkend zum 1.1.2007 genehmigt. Der Spitzenausgleich verringert die Steuerlast für energieintensive Unternehmen, was angesichts der häufig geringeren Energiesteuern im EU-Ausland überlebenswichtig für deutsche Standorte ist. Der Spitzenausgleich wurde Anfang des Jahres ausgesetzt, weil die EU-Genehmigung fehlte, was zu einem enormen Liquiditätsengpass bei den Unternehmen führte.
Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Download.
Über das genaue Verfahren zur Berechnung der Strom- und Energiesteuerrückerstattung gibt Ihnen das nebenstehende Berechnungsmodul Auskunft.
© Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Inhalte von externen Internetseiten, zu denen ein Link geschaltet wurde, macht sich die IHK nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit ebenfalls keine Gewähr übernehmen.
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