Betriebe im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich sowie
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit,
Steuerermäßigungen bzw. Erstattungen/Vergütungen der Stromsteuer-
und Mineralölsteuer in Anspruch zu nehmen (sogenannte
Ökosteuer).
Erste Informationen bietet das Ökosteuer-Merkblatt des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Anträge auf Steuerermäßigung bzw. Erstattung/Vergütungen erhalten
Sie beim Zoll.
Elektronische Formulare zur Mineralöl- und Stromsteuer finden Sie
in unseren Links.