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INNOVATION UND UMWELT

Ökosteuer

Betriebe im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich sowie Unternehmen des Produzierenden Gewerbes haben die Möglichkeit, Steuerermäßigungen bzw. Erstattungen/Vergütungen der Stromsteuer- und Mineralölsteuer in Anspruch zu nehmen (sogenannte Ökosteuer).

Erste Informationen bietet das Ökosteuer-Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Anträge auf Steuerermäßigung bzw. Erstattung/Vergütungen erhalten Sie beim Zoll.

Elektronische Formulare zur Mineralöl- und Stromsteuer finden Sie in unseren Links.

DOKUMENT-NR. 13200

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