Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten oder dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Der Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität eines Gebäudes und hilft die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümerm zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Energieausweise im Gebäudebestand dürfen ausschließlich von Fachleuten wie z. B. Bauvorlageberechtigten oder Architekten, Ingenieuren, Handwerksmeistern und Technikern
(Bau/Ausbau oder anlagentechnisches Gewerbe, Schornsteinfegerwesen) mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung oder Nachweis einer entsprechenden Fortbildung ausgestellt werden. Handwerksmeister und Techniker können grundsätzlich nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung erhalten. Im Neubau liegt es im Verant wortungsbereich der Bundesländer, wer Energieausweise ausstellen darf (NRW: staatl. gepr. Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, z.T. auch Bauvorlageberechtigte). Ausstellungsberechtige Fachleute
der o. g. Berufsgruppen finden Gebäudeeigentümer unter www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis.html einer Datenbank der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH).
Was kostet ein Energieausweis?
Bezüglich der Kosten für die Erstellung eines Energieausweises gibt es keine staatlichen Vorgaben. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln und richtet sich nach der Art des Ausweises, Gebäudetyp und Größe des Gebäudes.