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AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG

Abschlussprüfung Metallberufe

In den neugeordneten Metallberufen haben sich neue Prüfungsverfahren und Prüfungsinhalte entwickelt, wozu auch die gestreckte Abschlussprüfung mit den Teilen 1 (nach 18 Monaten) und 2 (am Ausbildungsende) zählt. Seit dem Jahr 2004 ist in den Ausbildungsverordnungen das sogenannte Variantenmodell verankert. Der Ausbildungsbetrieb hat danach das Wahlrecht, ob seine Auszubildenden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen betrieblichen Auftrag oder eine überregional gestellte praktische Arbeitsaufgabe durchführen sollen.

Inzwischen haben die ersten Prüfungsjahrgänge ihre Abschlussprüfung nach den neuen Bedingungen abgelegt; beide Varianten können danach als "angenommen" gelten. Dennoch gibt es bei Ausbildern, Prüfern und auch den angehenden Fachkräften offenbar nach wie vor Unsicherheiten im Umgang mit dem Variantenmodell.

Die von den nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern erarbeiteten Handreichungen geben den Betrieben, Ausbildern und Prüfern Antworten auf offene Fragen. In den Handreichungen werden

  • die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten beschrieben,
  • Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Prüfungsmodell gegeben,
  • Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche Aufträge darstellt und
  • mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch auf Basis des jeweiligen betrieblichen Auftrags aufgezeigt.

Die Handreichungen und entsprechenden berufsspezifischen Beispiele haben wir im Downloadbereich dieser Seite für Sie bereitgestellt.

Betrieblicher Auftrag:

Der "betriebliche Auftrag" soll ein konkreter Auftrag aus dem Einsatzgebiet der Auszubildenden sein.

Gefordert ist kein speziell für die Prüfung konstruiertes "Projekt", sondern das originäre berufliche Handeln im betrieblichen Alltag. Der "betriebliche Auftrag" muss allerdings so angelegt sein, dass die vom Prüfling geforderten prozessrelevanten Qualifikationen angesprochen werden können und sich über praxisbezogene Unterlagen in einem reflektierenden Fachgespräch für eine Bewertung erschließen lassen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung, ob ein geeigneter betrieblicher Auftrag vorliegt, wird mit einer "Matrix für die Auswahl/Genehmigung eines betrieblichen Auftrags" vorgenommen.

Zur Genehmigung des "betrieblichen Auftrags" benutzen Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages
  • Beurteilungsmatrix für den betrieblichen Auftrag

Ein Antrag kann vom Prüfungsauschuss nicht nur genehmigt, sondern auch mit der Auflage der Veränderung versehen oder gar zurückgewiesen werden.
Der Antrag mit der Beurteilungsmatrix ist in dreifacher Ausfertigung zusammen bei der IHK einzureichen.

Bei der Entscheidung, ob ein Antrag genehmigungsfähig ist, nutzen Sie bitte die Beurteilungsmatrix für den jeweiligen Beruf als Entscheidungshilfe (PDF-Dateien zum herunterladen).

Matrix Anlagenmechaniker
Matrix Industriemechaniker
Matrix Konstruktionsmechaniker
Matrix Werkzeugmechaniker
Matrix Zerspanungsmechaniker

Beispielhaft stehen für jeden Beruf die Formulare zum Projektantrag und für ein Musterprojekt als PDF-Datei zur Verfügung:

Projektantrag: Musterprojekt:
Anlagenmechaniker Anlagenmechaniker
Industriemechaniker Industriemechaniker
Konstruktionsmechaniker Konstruktionsmechaniker
Werkzeugmechaniker Werkzeugmechaniker
Zerspanungsmechaniker Zerspanungsmechaniker


Verordnung Industrielle Metallberufe


Hinweis:
Industriemechaniker/Konstruktionsmechaniker


Änderung ab der Winterprüfung 2009/2010 (PAL-Variante)

Prozessoptimierung Abschlussprüfung Teil 2