In den neugeordneten Metallberufen haben sich neue
Prüfungsverfahren und Prüfungsinhalte entwickelt, wozu auch die
gestreckte Abschlussprüfung mit den Teilen 1 (nach 18 Monaten) und
2 (am Ausbildungsende) zählt. Seit dem Jahr 2004 ist in den
Ausbildungsverordnungen das sogenannte Variantenmodell verankert.
Der Ausbildungsbetrieb hat danach das Wahlrecht, ob seine
Auszubildenden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen
betrieblichen Auftrag oder eine überregional gestellte praktische
Arbeitsaufgabe durchführen sollen.
Inzwischen haben die ersten Prüfungsjahrgänge ihre
Abschlussprüfung nach den neuen Bedingungen abgelegt; beide
Varianten können danach als "angenommen" gelten. Dennoch gibt es
bei Ausbildern, Prüfern und auch den angehenden Fachkräften
offenbar nach wie vor Unsicherheiten im Umgang mit dem
Variantenmodell.
Die von den nordrhein-westfälischen Industrie- und
Handelskammern erarbeiteten Handreichungen geben den Betrieben,
Ausbildern und Prüfern Antworten auf offene Fragen. In den
Handreichungen werden
- die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten
beschrieben,
- Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche
Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Prüfungsmodell
gegeben,
- Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche
Aufträge darstellt und
- mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch auf
Basis des jeweiligen betrieblichen Auftrags aufgezeigt.
Die Handreichungen und entsprechenden berufsspezifischen
Beispiele haben wir im Downloadbereich dieser Seite für Sie
bereitgestellt.
Betrieblicher Auftrag:
Der "betriebliche Auftrag" soll ein konkreter Auftrag aus dem
Einsatzgebiet der Auszubildenden sein.
Gefordert ist kein speziell für die Prüfung konstruiertes
"Projekt", sondern das originäre berufliche Handeln im
betrieblichen Alltag. Der "betriebliche Auftrag" muss allerdings so
angelegt sein, dass die vom Prüfling geforderten prozessrelevanten
Qualifikationen angesprochen werden können und sich über
praxisbezogene Unterlagen in einem reflektierenden Fachgespräch für
eine Bewertung erschließen lassen. Dem Prüfungsausschuss ist vor
der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich
eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfung, ob ein geeigneter betrieblicher Auftrag vorliegt, wird
mit einer "Matrix für die Auswahl/Genehmigung eines betrieblichen
Auftrags" vorgenommen.
Zur Genehmigung des "betrieblichen Auftrags" benutzen Sie bitte die
folgenden Unterlagen:
- Antrag auf Genehmigung des betrieblichen
Auftrages
- Beurteilungsmatrix für den betrieblichen
Auftrag
Ein Antrag kann vom Prüfungsauschuss nicht nur genehmigt,
sondern auch mit der Auflage der Veränderung versehen oder gar
zurückgewiesen werden.
Der Antrag mit der Beurteilungsmatrix ist in dreifacher
Ausfertigung zusammen bei der IHK einzureichen.
Bei der Entscheidung, ob ein Antrag genehmigungsfähig ist,
nutzen Sie bitte die Beurteilungsmatrix für den
jeweiligen Beruf als Entscheidungshilfe (PDF-Dateien zum
herunterladen).
Matrix Anlagenmechaniker
Matrix Industriemechaniker
Matrix Konstruktionsmechaniker
Matrix Werkzeugmechaniker
Matrix Zerspanungsmechaniker
Beispielhaft stehen für jeden Beruf die Formulare zum
Projektantrag und für ein Musterprojekt als PDF-Datei zur
Verfügung:
Verordnung
Industrielle Metallberufe
Hinweis:
Industriemechaniker/Konstruktionsmechaniker
Änderung
ab der Winterprüfung 2009/2010 (PAL-Variante)
Prozessoptimierung Abschlussprüfung Teil 2