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AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG

Abschlussprüfung Elektroberufe

IIn den neugeordneten Elektroberufen haben sich neue Prüfungsverfahren und Prüfungsinhalte entwickelt, wozu auch die gestreckte Abschlussprüfung mit den Teilen 1 (nach 18 Monaten) und 2 (am Ausbildungsende) zählt. Seit dem Jahr 2003 ist in den Ausbildungsverordnungen das sogenannte Variantenmodell verankert. Der Ausbildungsbetrieb hat danach das Wahlrecht, ob seine Auszubildenden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen betrieblichen Auftrag oder eine überregional gestellte praktische Arbeitsaufgabe durchführen sollen.

Inzwischen haben die ersten Prüfungsjahrgänge ihre Abschlussprüfung nach den neuen Bedingungen abgelegt; beide Varianten können danach als "angenommen" gelten. Dennoch gibt es bei Ausbildern, Prüfern und auch den angehenden Fachkräften offenbar nach wie vor Unsicherheiten im Umgang mit dem Variantenmodell.

Die von den nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern erarbeiteten Handreichungen geben den Betrieben, Ausbildern und Prüfern Antworten auf offene Fragen. In den Handreichungen werden

  • die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten beschrieben,
  • Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Prüfungsmodell gegeben,
  • Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche Aufträge darstellt und
  • mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch auf Basis des jeweiligen betrieblichen Auftrags aufgezeigt.

Die Handreichungen und entsprechenden berufsspezifischen Beispiele haben wir im Downloadbereich dieser Seite für Sie bereitgestellt.

Betrieblicher Auftrag

Der "betriebliche Auftrag" muss allerdings so angelegt sein, dass die vom Prüfling geforderten prozessrelevanten Qualifikationen angesprochen werden können und sich über praxisbezogene Unterlagen in einem reflektierenden Fachgespräch für eine Bewertung erschließen lassen.

Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung, ob ein geeigneter betrieblicher Auftrag vorliegt, wird mit einer "Matrix für die Auswahl/Genehmigung eines betrieblichen Auftrags" vorgenommen.

Zur Genehmigung des "betrieblichen Auftrags" benutzen Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags
  • Checkliste bzw.
  • Beurteilungsmatrix für den "betrieblichen Auftrag"

Bei der Entscheidung, ob ein Antrag genehmigungsfähig ist, nutzen Sie bitte die nachstehende Checkliste oder aber die Entscheidungshilfe (Beurteilungsmatrix). Die Checkliste findet nur für Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme Anwendung. Beachten Sie bitte, dass jede der vier Phasen zwingend durchlaufen werden muss.

Checkliste für den "betrieblichen Auftrag" (PDF-Datei)

Für Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Automatisierungstechnik sowie Systeminformatiker gibt es eine konkretisierte Entscheidungshilfe (Beurteilungsmatrix).

Matrix Systeminformatiker (PDF-Datei)
Matrix Elektroniker für Automatisierungstechnik (PDF-Datei)
Matrix Elektroniker für Betriebstechnik (PDF-Datei)
Matrix Elektroniker für Geräte und Systeme (PDF-Datei)

Die Entscheidungshilfe bzw. Checkliste muss dem Projektantrag beigefügt werden.


Die Prüfungsaufgaben und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) weist auf die neue RoHs-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) hin. Diese Richtlinie verbietet nach dem 1. Juli 2006 die Verwendung von Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenylen (PBB), polybromiertem Diphenylether (PBDE) und Blei in elektrischen und elektronischen Geräten. Weiterhin greift die WEEE-Richtlinie (Waste from Electrical and Electronic Equipment), welche die Recyclingmöglichkeit von Elektro- und Elektronikgeräten abdeckt.
Ziel der Richtlinien ist es, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen, indem - wo möglich - für die vor genannten Stoffe umweltfreundliche Alternativen verwendet werden.

Die Richtlinien finden ab der Abschlussprüfung Winter 2006/07 in den elektrotechnischen PAL-Prüfungen Anwendung und haben verschiedene Einflüsse auf die Durchführung der Prüfung, das zu beschaffende Prüfungsmaterial, die Verwendung des bereits vorhandenen Prüfungsmaterials und die Ausstattung der Prüfplätze. Weitere Hinweise finden Sie unter www.ihk-pal.de.

In den Ausbildungsberufen "Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik" sowie "Elektroniker/-in für Betriebstechnik" wird die PAL ab der Abschlussprüfung Winter 2006/2007 die Funktionspläne ausschließlich nach der europäischen DIN EN 60848 (GRAFCET) abbilden, welche die nationale DIN 40719 Teil 6 ersetzt. Zur Erleichterung wird die PAL bis Sommer 2007 sowohl die neue wie auch alte Darstellung in den Prüfungen abbilden. Weiterführende Hinweise und Publikationen finden Sie unter www.ihk-pal.de.

Verordnung Industrielle Elektroberufe