IIn den neugeordneten Elektroberufen haben sich neue
Prüfungsverfahren und Prüfungsinhalte entwickelt, wozu auch die
gestreckte Abschlussprüfung mit den Teilen 1 (nach 18 Monaten) und
2 (am Ausbildungsende) zählt. Seit dem Jahr 2003 ist in den
Ausbildungsverordnungen das sogenannte Variantenmodell verankert.
Der Ausbildungsbetrieb hat danach das Wahlrecht, ob seine
Auszubildenden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen
betrieblichen Auftrag oder eine überregional gestellte praktische
Arbeitsaufgabe durchführen sollen.
Inzwischen haben die ersten Prüfungsjahrgänge ihre
Abschlussprüfung nach den neuen Bedingungen abgelegt; beide
Varianten können danach als "angenommen" gelten. Dennoch gibt es
bei Ausbildern, Prüfern und auch den angehenden Fachkräften
offenbar nach wie vor Unsicherheiten im Umgang mit dem
Variantenmodell.
Die von den nordrhein-westfälischen Industrie- und
Handelskammern erarbeiteten Handreichungen geben den Betrieben,
Ausbildern und Prüfern Antworten auf offene Fragen. In den
Handreichungen werden
- die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten
beschrieben,
- Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche
Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Prüfungsmodell
gegeben,
- Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche
Aufträge darstellt und
- mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch auf
Basis des jeweiligen betrieblichen Auftrags aufgezeigt.
Die Handreichungen und entsprechenden berufsspezifischen
Beispiele haben wir im Downloadbereich dieser Seite für Sie
bereitgestellt.
Betrieblicher Auftrag
Der "betriebliche Auftrag" muss allerdings so angelegt sein,
dass die vom Prüfling geforderten prozessrelevanten Qualifikationen
angesprochen werden können und sich über praxisbezogene Unterlagen
in einem reflektierenden Fachgespräch für eine Bewertung
erschließen lassen.
Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die
Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten
Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung, ob
ein geeigneter betrieblicher Auftrag vorliegt, wird mit einer
"Matrix für die Auswahl/Genehmigung eines betrieblichen Auftrags"
vorgenommen.
Zur Genehmigung des "betrieblichen Auftrags" benutzen Sie bitte
die folgenden Unterlagen:
- Antrag auf Genehmigung des betrieblichen
Auftrags
- Checkliste bzw.
- Beurteilungsmatrix für den "betrieblichen
Auftrag"
Bei der Entscheidung, ob ein Antrag genehmigungsfähig ist,
nutzen Sie bitte die nachstehende Checkliste oder aber die
Entscheidungshilfe (Beurteilungsmatrix). Die Checkliste
findet nur für Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Anwendung. Beachten Sie bitte, dass jede der vier Phasen
zwingend durchlaufen werden muss.
Checkliste für den "betrieblichen Auftrag"
(PDF-Datei)
Für Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Geräte
und Systeme, Elektroniker für Automatisierungstechnik sowie
Systeminformatiker gibt es eine konkretisierte
Entscheidungshilfe (Beurteilungsmatrix).
Matrix Systeminformatiker
(PDF-Datei)
Matrix Elektroniker für Automatisierungstechnik
(PDF-Datei)
Matrix Elektroniker für Betriebstechnik
(PDF-Datei)
Matrix Elektroniker für Geräte und Systeme
(PDF-Datei)
Die Entscheidungshilfe bzw. Checkliste muss dem Projektantrag
beigefügt werden.
Die Prüfungsaufgaben und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) weist
auf die neue RoHs-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous
Substances) hin. Diese Richtlinie verbietet nach dem 1. Juli 2006
die Verwendung von Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom,
polybromiertem Biphenylen (PBB), polybromiertem Diphenylether
(PBDE) und Blei in elektrischen und elektronischen Geräten.
Weiterhin greift die WEEE-Richtlinie (Waste from Electrical and
Electronic Equipment), welche die Recyclingmöglichkeit von Elektro-
und Elektronikgeräten abdeckt.
Ziel der Richtlinien ist es, die Gesundheit von Mensch und Tier
sowie die Umwelt zu schützen, indem - wo möglich - für die vor
genannten Stoffe umweltfreundliche Alternativen verwendet werden.
Die Richtlinien finden ab der Abschlussprüfung Winter 2006/07 in
den elektrotechnischen PAL-Prüfungen Anwendung und haben
verschiedene Einflüsse auf die Durchführung der Prüfung, das zu
beschaffende Prüfungsmaterial, die Verwendung des bereits
vorhandenen Prüfungsmaterials und die Ausstattung der Prüfplätze.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.ihk-pal.de.
In den Ausbildungsberufen "Elektroniker/-in für
Automatisierungstechnik" sowie "Elektroniker/-in für
Betriebstechnik" wird die PAL ab der Abschlussprüfung Winter
2006/2007 die Funktionspläne ausschließlich nach der europäischen
DIN EN 60848 (GRAFCET) abbilden, welche die nationale DIN 40719
Teil 6 ersetzt. Zur Erleichterung wird die PAL bis Sommer 2007
sowohl die neue wie auch alte Darstellung in den Prüfungen
abbilden. Weiterführende Hinweise und Publikationen finden Sie
unter www.ihk-pal.de.
Verordnung Industrielle Elektroberufe