Berufsbildungsgesetz novelliert
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2005 grünes Licht für die
Reform der Berufsausbildung gegeben. Damit soll die berufliche
Bildung an die neuen Anforderungen der Arbeitswelt angepasst
werden. Das Gesetz trat am 1. April 2005 in Kraft. Was bringt es
für die Betriebe?
Der erhoffte Abbau von Ausbildungshemmnissen, wie die teilweise
sehr hohe Vergütung, konnte nicht durchgesetzt werden. Mit Blick
auf den nationalen Ausbildungspakt, den die Reform eigentlich
unterstützen sollte, ist das kontraproduktiv und bedauerlich.
Einige Lichtblicke gibt es aber doch. Diese Verbesserungen sind
nicht zuletzt dem Einwirken der IHK-Organisation und der Verbände
zu verdanken. So fällt positiv auf, dass die Unternehmen künftig
auf differenzierter gestaltete Ausbildungsberufe zurückgreifen
können, die auch den Jugendlichen zugute kommen.
Lehrzeit kann stufenweise organisiert
werden
Bei jedem Beruf kann künftig beispielsweise eine
Stufenausbildung geregelt werden, die der Jugendliche nach der
ersten Stufe beenden kann. Ein gestufter Vertrag ist jedoch nicht
vorgesehen, vielmehr sind die Verträge auf volle Distanz
abzuschließen. Es handelt sich dabei um ein Ausstiegsmodell, das es
bisher nicht gab. Der Vorteil für schwächere Jugendliche: Sie
können früher aufhören, erhalten ein IHK-Zeugnis und gelten nicht
als "Abbrecher". Der Vorteil für Betriebe: Sie müssen sich nicht
mit überforderten Jugendlichen im dritten Jahr "quälen".
Ferner soll es mehr aufeinander abgestimmte zwei- und
dreijährige Berufe, wie zum Beispiel in den Bauberufen, geben. Hier
kann dann ein zweijähriger Ausbildungsvertrag vereinbart werden.
Das dritte Jahr wird vertraglich später aufgestockt. Es ist ein
Aufstiegsmodell, bei dem Jugendliche und Betriebe gemeinsam
entscheiden, ob und - wenn ja - wann es nach dem ersten Abschluss
weitergeht.
Gestreckte Abschlussprüfung
Die "gestreckte" Prüfung wird als zweite Prüfungsart neben der
herkömmlichen Abschlussprüfung eingeführt; die Entscheidung wird
jeweils in der Ausbildungsordnung getroffen. Die gestreckte Prüfung
teilt die Abschlussprüfung in zwei Teile, die etwa nach zwei Jahren
und am Ende der Ausbildung abgelegt werden. Die Vorteile: Die
teuren Übungskosten vor der jetzigen Abschlussprüfung fallen weg.
Die Grundqualifikationen werden vorher geprüft und bewertet. Die
Auszubildenden müssen von vornherein ihre Leistungen unter Beweis
stellen. Zwischenprüfungen - bisher ohnehin ungeliebt, da ohne
Einfluss auf die Abschlussprüfung - fallen hierbei weg.
Weitere Verbesserungen:
Zusätzliche Qualifikationen können als freiwillige Teile von
vorneherein in neue Berufsbilder aufgenommen werden. Dadurch wird
die Förderung leistungsstarker Lehrlinge in der dualen Ausbildung
verankert. Die Betriebe sind frei, eine Zusatzqualifikation zu
vereinbaren, können damit aber eine Alternative zum
Hochschulstudium bieten.
Auslandsaufenthalte können künftig bis zu einem Viertel der
Ausbildungsdauer betragen. Durch Stagen bei ausländischen Partnern
können die Betriebe ihre Ausbildung attraktiver machen und die
Fachkräfte international ausrichten.
Probezeit verlängert
Auch über die neue Konzeption der Berufe hinaus gibt es
Positives:
Die maximale Probezeit verlängert sich von drei auf vier Monate.
Dadurch können sich beide Seiten länger kennen lernen.
Betriebliche Mitarbeiter, die als Berufstätige eine
IHK-Abschlussprüfung nachholen wollen, können zukünftig früher als
"Externe" zugelassen werden. War bisher das Doppelte der regulären
Ausbildungszeit als Berufserfahrung notwendig, reicht nun das
Eineinhalbfache.
IHK-Prüfung von Schülern ohne Lehrvertrag
Das Ansinnen der Bundesbildungsministerin, die Lehrausbildung
als eine der betrieblichen Ausbildung gleichrangige Alternative in
die Schulen zu verlagern und den Schülern einen Rechtsanspruch auf
Zulassung zur IHK-Prüfung einzuräumen, hätte einen Systemwechsel
eingeläutet. Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass diese
Schulausbildung bis 2011 befristet und strenge Qualitätskriterien
für die Bildungsgänge festgeschrieben wurden.
Aus dieser Neuerung können sich für Unternehmen Probleme
ergeben: Da die IHKs auch Schüler ohne Lehrvertrag zur Prüfung
zuzulassen haben, müssen die Personalverantwortlichen bei
Bewerbungen von Fachkräften klären, ob diese eine klassische
Ausbildung oder eine Schulbildung hinter sich haben. Der Nachteil
ist offensichtlich: weniger Transparenz.
Ferner wird die Verkürzung der Ausbildungszeiten, zum Beispiel
durch berufsbildende Vorschulen, künftig länderspezifisch geregelt.
Unterschiede sind jetzt schon vorprogrammiert. Dies bringt für
bundesweit tätige Unternehmen den Nachteil, dass sie sich über die
Anrechnungsregeln informieren müssen.
Alles in allem
Dem Image der betrieblichen Ausbildung ist die Anerkennung
schulischer Bildungsgänge mit IHK-Zeugnis nicht förderlich. Diese
Entwicklung ist aber der derzeitigen schwierigen Situation auf dem
Ausbildungsmarkt geschuldet, um allen ausbildungswilligen und
-fähigen Jugendlichen eine Chance am Arbeitsmarkt bieten zu können.
Das sollte aber die Unternehmen nicht beirren, denn ihre
Verantwortung für die Ausgestaltung des betrieblichen Teils der
Ausbildung bleibt letztlich unberührt.
Die positiven Ansätze sollten Unternehmen, IHKs und Verbände
bewusst nutzen, um die betriebliche Ausbildung für die künftig
kleineren Jahrgänge im Wettbewerb mit den dreijährigen
Bachelor-Studiengängen attraktiver zu machen. Dann spielt auch die
Ausbildung an den Schulen keine Rolle. Die Chancen stehen nicht
schlecht: Viele Schulabgänger wollen nach Jahren der Schulbank
etwas Handfestes lernen, Erfahrungen sammeln und Erfolge im
Berufsleben erleben. Wenn es den Unternehmen gelingt, die
leistungsbereiten und cleveren Schüler zu gewinnen, bleibt es
dabei: Unternehmen, die ihren eigenen Nachwuchs frühzeitig von der
Pike auf qualifizieren, haben im Vergleich zu anderen die Trümpfe
auf der Hand.