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AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG

Änderungen für Betriebe im Überblick

Berufsbildungsgesetz novelliert

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2005 grünes Licht für die Reform der Berufsausbildung gegeben. Damit soll die berufliche Bildung an die neuen Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Das Gesetz trat am 1. April 2005 in Kraft. Was bringt es für die Betriebe?

Der erhoffte Abbau von Ausbildungshemmnissen, wie die teilweise sehr hohe Vergütung, konnte nicht durchgesetzt werden. Mit Blick auf den nationalen Ausbildungspakt, den die Reform eigentlich unterstützen sollte, ist das kontraproduktiv und bedauerlich. Einige Lichtblicke gibt es aber doch. Diese Verbesserungen sind nicht zuletzt dem Einwirken der IHK-Organisation und der Verbände zu verdanken. So fällt positiv auf, dass die Unternehmen künftig auf differenzierter gestaltete Ausbildungsberufe zurückgreifen können, die auch den Jugendlichen zugute kommen.

Lehrzeit kann stufenweise organisiert werden

Bei jedem Beruf kann künftig beispielsweise eine Stufenausbildung geregelt werden, die der Jugendliche nach der ersten Stufe beenden kann. Ein gestufter Vertrag ist jedoch nicht vorgesehen, vielmehr sind die Verträge auf volle Distanz abzuschließen. Es handelt sich dabei um ein Ausstiegsmodell, das es bisher nicht gab. Der Vorteil für schwächere Jugendliche: Sie können früher aufhören, erhalten ein IHK-Zeugnis und gelten nicht als "Abbrecher". Der Vorteil für Betriebe: Sie müssen sich nicht mit überforderten Jugendlichen im dritten Jahr "quälen".

Ferner soll es mehr aufeinander abgestimmte zwei- und dreijährige Berufe, wie zum Beispiel in den Bauberufen, geben. Hier kann dann ein zweijähriger Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Das dritte Jahr wird vertraglich später aufgestockt. Es ist ein Aufstiegsmodell, bei dem Jugendliche und Betriebe gemeinsam entscheiden, ob und - wenn ja - wann es nach dem ersten Abschluss weitergeht.

Gestreckte Abschlussprüfung

Die "gestreckte" Prüfung wird als zweite Prüfungsart neben der herkömmlichen Abschlussprüfung eingeführt; die Entscheidung wird jeweils in der Ausbildungsordnung getroffen. Die gestreckte Prüfung teilt die Abschlussprüfung in zwei Teile, die etwa nach zwei Jahren und am Ende der Ausbildung abgelegt werden. Die Vorteile: Die teuren Übungskosten vor der jetzigen Abschlussprüfung fallen weg. Die Grundqualifikationen werden vorher geprüft und bewertet. Die Auszubildenden müssen von vornherein ihre Leistungen unter Beweis stellen. Zwischenprüfungen - bisher ohnehin ungeliebt, da ohne Einfluss auf die Abschlussprüfung - fallen hierbei weg.

Weitere Verbesserungen:

Zusätzliche Qualifikationen können als freiwillige Teile von vorneherein in neue Berufsbilder aufgenommen werden. Dadurch wird die Förderung leistungsstarker Lehrlinge in der dualen Ausbildung verankert. Die Betriebe sind frei, eine Zusatzqualifikation zu vereinbaren, können damit aber eine Alternative zum Hochschulstudium bieten.

Auslandsaufenthalte können künftig bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Durch Stagen bei ausländischen Partnern können die Betriebe ihre Ausbildung attraktiver machen und die Fachkräfte international ausrichten.

Probezeit verlängert

Auch über die neue Konzeption der Berufe hinaus gibt es Positives:

Die maximale Probezeit verlängert sich von drei auf vier Monate. Dadurch können sich beide Seiten länger kennen lernen.

Betriebliche Mitarbeiter, die als Berufstätige eine IHK-Abschlussprüfung nachholen wollen, können zukünftig früher als "Externe" zugelassen werden. War bisher das Doppelte der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung notwendig, reicht nun das Eineinhalbfache.

IHK-Prüfung von Schülern ohne Lehrvertrag

Das Ansinnen der Bundesbildungsministerin, die Lehrausbildung als eine der betrieblichen Ausbildung gleichrangige Alternative in die Schulen zu verlagern und den Schülern einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur IHK-Prüfung einzuräumen, hätte einen Systemwechsel eingeläutet. Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass diese Schulausbildung bis 2011 befristet und strenge Qualitätskriterien für die Bildungsgänge festgeschrieben wurden.

Aus dieser Neuerung können sich für Unternehmen Probleme ergeben: Da die IHKs auch Schüler ohne Lehrvertrag zur Prüfung zuzulassen haben, müssen die Personalverantwortlichen bei Bewerbungen von Fachkräften klären, ob diese eine klassische Ausbildung oder eine Schulbildung hinter sich haben. Der Nachteil ist offensichtlich: weniger Transparenz.

Ferner wird die Verkürzung der Ausbildungszeiten, zum Beispiel durch berufsbildende Vorschulen, künftig länderspezifisch geregelt. Unterschiede sind jetzt schon vorprogrammiert. Dies bringt für bundesweit tätige Unternehmen den Nachteil, dass sie sich über die Anrechnungsregeln informieren müssen.

Alles in allem

Dem Image der betrieblichen Ausbildung ist die Anerkennung schulischer Bildungsgänge mit IHK-Zeugnis nicht förderlich. Diese Entwicklung ist aber der derzeitigen schwierigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt geschuldet, um allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Chance am Arbeitsmarkt bieten zu können. Das sollte aber die Unternehmen nicht beirren, denn ihre Verantwortung für die Ausgestaltung des betrieblichen Teils der Ausbildung bleibt letztlich unberührt.

Die positiven Ansätze sollten Unternehmen, IHKs und Verbände bewusst nutzen, um die betriebliche Ausbildung für die künftig kleineren Jahrgänge im Wettbewerb mit den dreijährigen Bachelor-Studiengängen attraktiver zu machen. Dann spielt auch die Ausbildung an den Schulen keine Rolle. Die Chancen stehen nicht schlecht: Viele Schulabgänger wollen nach Jahren der Schulbank etwas Handfestes lernen, Erfahrungen sammeln und Erfolge im Berufsleben erleben. Wenn es den Unternehmen gelingt, die leistungsbereiten und cleveren Schüler zu gewinnen, bleibt es dabei: Unternehmen, die ihren eigenen Nachwuchs frühzeitig von der Pike auf qualifizieren, haben im Vergleich zu anderen die Trümpfe auf der Hand.

DOKUMENT-NR. 13317

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