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Resolution des Berufsbildungsausschusses der IHK zu Dortmund
(PDF, 22 KB) (Dokument-Nr.: 136049) -
Deutscher Qualifikationsrahmen
(PDF, 3.644 KB) (Dokument-Nr.: 136048)
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Im Januar 2007 haben sich in Deutschland Bundesregierung und Kultusministerkonferenz darauf verständigt, einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zu erarbeiten. Hintergrund der Entscheidung bildet der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), der im Herbst 2007 von den EU-Bildungsministern und vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Ziel eines Qualifikationsrahmens ist es, die Qualifikation, die das Bildungssystem eines Landes hervor bringt, anhand der „learning outcomes” systematisch einzuordnen und damit vergleichbar zu machen. Dadurch soll u. a. die Mobilität der Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten auf dem europäischen Arbeitsmarkt erhöht werden.
Der bundesweite Arbeitskreis DQR hat unter Beteiligung des DIHK im Jahr 2011 den „Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ vorgelegt, der eine acht-stufige Matrix zur Zuordnung der Qualifiaktionen enthält.
Derzeit wird ein Vorschlag für die Zuordnung der in Deutschland bestehenden forma-len Qualifikationen zu den DQR-Niveaustufen erarbeitet. Strittig ist dabei derzeit die Zuordnung des Abiturs, das nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz hö-her eingestuft werden soll als die Abschlüsse der dualen Berufsausbildung. In einer Entschließung hat sich der Berufsbildungsausschuss der IHK zu Dortmund entschie-den gegen diese Absicht ausgesprochen
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