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AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG

Mindestanforderungen für die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Berufsausbildung im Gastgewerbe

Mindenstanforderungen

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen e. V. und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Nordrhein-Westfalen Mindestanforderungen auf der Grundlage der Verordnungen Gastgewerbe und Koch/Köchin vom 13.02.1998 erarbeitet. Die Mindestanforderungen dienen vor allem den Zweck, den Ausbildungsbetrieben sowie den Auszubildenden eine konkrete Hilfe für die tägliche Ausbildungspraxis an die Hand zu geben. Das Beherrschen der Mindestanforderungen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die Berufsausbildung in den Berufen des Gastgewerbes mit Erfolg abzuschließen.

DOKUMENT-NR. 13176

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