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AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG
Ausbildungsbonus
Ab 1. Januar 2011 können nur noch Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet worden ist, förderfähig sein.
Wer kann den Ausbildungsbonus bekommen?
Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet worden ist, können förderfähig sein.
Antragsteller sind Arbeitgeber, die eigenverantwortlich für die Einstellung von Auszubildenden, sowie für die Organisation und Durchführung der Ausbildung zuständig sind. Förderfähig können nur Ausbildungen sein, deren Beginn zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013 liegen.
Ab wann wird der Ausbildungsbonus gezahlt?
Ein Ausbildungsbonus kann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013 beginnen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei der Agentur für Arbeit stellen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie beim Arbeitgeberservice der zuständigen Arbeitsagentur.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Die Höhe des Ausbildungsbonus bestimmt sich nach der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung.
Der Ausbildungsbonus beträgt für jedes zusätzliche Ausbildungsverhältnis
- 4.000 Euro, wenn die maßgebliche Vergütung 500 Euro unterschreitet,
- 5.000 Euro, wenn die maßgebliche Vergütung mindestens 500 Euro und weniger als 750 Euro beträgt.
- 6.000 Euro, wenn die maßgebliche Vergütung mindestens 750 Euro beträgt,
Er reduziert sich anteilig, soweit die in der Ausbildungsverordnung festgelegte Ausbildungsdauer unterschritten wird, weil der Auszubildende bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages Teile der Ausbildung erfolgreich absolviert hat, oder eine Anrechung von Zeiten beruflicher Vorbildung auf die Ausbildung erfolgt.
Der Ausbildungsbonus erhöht sich zugunsten von schwer behinderten Auszubildenden um 30%.
Wer zahlt den Ausbildungsbonus?
Die Kosten für den Ausbildungsbonus werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen und über die jeweils zuständige Arbeitsagentur ausgezahlt.

